Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Warenverkäufe, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen der AVIA Tankstelle Heiligenhafen einschließlich Shop, Bistro, Waschanlage, Paketshop sowie weiterer angebotener Dienstleistungen.

Mit Betreten des Betriebsgeländes beziehungsweise Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennt der Kunde diese Bedingungen an, soweit sie wirksam einbezogen wurden.


2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Annahme des Kaufangebotes an der Kasse, am Tankautomaten oder an sonstigen automatisierten Einrichtungen zustande.

Die Präsentation von Waren stellt kein verbindliches Angebot dar.


3. Preise

Es gelten die am Verkaufsort beziehungsweise an den Zapfsäulen ausgewiesenen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Irrtümer sowie offensichtliche Preisfehler bleiben vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.


4. Zahlungsarten

Wir akzeptieren die jeweils ausgeschriebenen Zahlungsmittel.

Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig.

Bei technischen Störungen behalten wir uns vor, einzelne Zahlungsarten vorübergehend auszuschließen.


5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Betreibers.


6. Betanken von Fahrzeugen

Der Kunde ist verpflichtet,

  • ausschließlich den vom Fahrzeughersteller freigegebenen Kraftstoff zu verwenden,
  • den Tankvorgang selbst zu überwachen,
  • den Motor während des Tankens abzustellen,
  • offenes Feuer und Rauchen zu unterlassen,
  • sämtliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

Für Schäden durch Fehlbetankung haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.


7. Sicherheit auf dem Betriebsgelände

Zur Sicherheit aller Kunden gelten folgende Regeln:

🚭 Rauchverbot im Tankbereich

🔥 Offenes Feuer verboten

🚗 Schrittgeschwindigkeit auf dem gesamten Gelände

📵 Mobiltelefone dürfen verwendet werden, sofern dadurch keine Gefahr entsteht und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.

Kinder sind jederzeit zu beaufsichtigen.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.


8. Waschanlage

Für die Nutzung der Waschanlage gelten zusätzlich die gesonderten Waschbedingungen.

Der Kunde ist verpflichtet,

  • Herstellerhinweise zu beachten,
  • Anbauteile zu prüfen,
  • Antennen einzufahren oder zu entfernen,
  • Spiegel entsprechend den Fahrzeugvorgaben einzuklappen,
  • Dachboxen, Fahrradträger und sonstige Aufbauten vor Nutzung zu entfernen, sofern diese nicht ausdrücklich zugelassen sind,
  • den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Eine Haftung für Schäden aufgrund ungeeigneter Fahrzeuge, nicht zugelassener Anbauteile, Vorschäden oder Missachtung der Bedienhinweise richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


9. Paketshop

Für Paketdienstleistungen gelten zusätzlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen des beauftragten Paketdienstleisters.

Pakete werden ausschließlich gegen Vorlage der erforderlichen Legitimation herausgegeben.

Es gelten die Lagerfristen der jeweiligen Dienstleister.


10. Jugendschutz

Die gesetzlichen Vorschriften zum Verkauf von Alkohol, Tabakwaren und vergleichbaren Produkten werden eingehalten.

Ein Altersnachweis kann jederzeit verlangt werden.


11. Videoüberwachung

Zur Wahrung des Hausrechts, zur Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern sowie zur Aufklärung von Straftaten können Bereiche der Tankstelle videoüberwacht werden.

Weitere Informationen sind den Datenschutzhinweisen zu entnehmen.


12. Hausrecht

Der Betreiber übt das Hausrecht aus.

Personen, die den Geschäftsbetrieb stören, Sicherheitsvorschriften missachten oder andere Kunden gefährden, kann der Aufenthalt untersagt werden.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für das Wegfahren nach dem Tanken oder Diebstahl eine Strafe von bis zu 200€ pro Fall für die Bearbeitung verlangt werden kann. 


13. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften

  • bei Vorsatz,
  • grober Fahrlässigkeit,
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.


14. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.


15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz sowie den Datenschutzhinweisen des Betreibers verarbeitet.


16. Streitbeilegung

Der Betreiber ist grundsätzlich weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.


17. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anhängerverleih

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Anhänger zwischen dem Vermieter und dem Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt durch Buchung und Übergabe des Anhängers zustande.
Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

§ 3 Mietdauer und verspätete Rückgabe

Die Mietdauer ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Erfolgt die Rückgabe mehr als 15 Minuten nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit, wird eine pauschalierte Nutzungsentschädigung in Höhe von 29 € berechnet.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Übergabe und Zustand des Anhängers

  1. Der Anhänger wird in verkehrssicherem, betriebsfähigem und gereinigtem Zustand übergeben.
  2. Der Kunde hatte ausreichend Gelegenheit, den Anhänger vor Übernahme zu prüfen.
  3. Der Kunde bestätigt bei Übergabe
    • den ordnungsgemäßen, schadenfreien Zustand oder
    • dass vorhandene Schäden dokumentiert wurden.
  4. Unterlässt der Kunde die Dokumentation erkennbarer Schäden, gilt der Anhänger als schadenfrei übernommen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt eine eigenständige Sicherheitskontrolle durchzuführen.

§ 5 Nutzungspflichten des Kunden

  1. Der Anhänger darf ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.
  2. Untersagt sind insbesondere:
    • Überladung
    • mangelhafte oder fehlende Ladungssicherung
    • Weitervermietung oder Überlassung an Dritte
    • Nutzung durch nicht berechtigte Fahrer
    • motorsportliche Nutzung
    • gewerbliche Schwerlastnutzung außerhalb der Zulassung
  3. Der Kunde bestätigt:
    • im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Gespann zu sein
    • dass das eingesetzte Zugfahrzeug technisch geeignet und für die Anhängelast zugelassen ist

§ 6 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden am Anhänger, die während der Mietzeit entstehen und auf unsachgemäße Nutzung,
    Bedienfehler, Überladung, mangelhafte Ladungssicherung, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder sonstige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.
  2. Der Kunde haftet ebenfalls für Verlust, Diebstahl sowie für Schäden, die durch Dritte entstehen,
    sofern diese den Anhänger mit Wissen oder Willen des Kunden nutzen.
  3. Die Haftung des Kunden besteht auch über die hinterlegte Kaution hinaus.
  4. Nicht umfasst sind ausschließlich Schäden, die nachweislich auf einen bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel des Anhängers zurückzuführen sind.

§ 7 Kaution

  1. Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Anhängers eine Kaution zu verlangen.
  2. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
  3. Eine Verrechnung der Kaution mit Schadensersatzansprüchen ist zulässig.
  4. Reichen Kaution und ggf. Versicherungsleistungen nicht aus, bleibt der Kunde zur vollständigen Schadensbegleichung verpflichtet.

§ 8 Schäden und Unfall

  1. Schäden oder Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, anzuzeigen.
  2. Bei Unfällen ist der Kunde verpflichtet:
    • unverzüglich die Polizei zu verständigen
    • einen Unfallbericht zu erstellen
    • keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben
  3. Unterlässt der Kunde diese Pflichten, haftet er für daraus entstehende Nachteile und Folgeschäden.

§ 9 Rückgabe des Anhängers

Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und im übernommenen Zustand
(abzüglich normaler Abnutzung) zurückzugeben.
Mehrverschmutzungen, Beschädigungen oder fehlendes Zubehör werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 10 Versicherung

Für den Anhänger besteht eine Haftpflicht- und ggf. Kaskoversicherung.
Unabhängig vom Bestehen einer Versicherung haftet der Kunde wirtschaftlich für sämtliche während der Mietzeit entstehenden Schäden am Anhänger.

Im Schadensfall trägt der Kunde mindestens eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Schadensereignis.

Der Kunde haftet vollständig, auch über eine bestehende Versicherung oder Selbstbeteiligung hinaus, insbesondere bei Schäden durch:

  • vertragswidrige Nutzung
  • Überladung
  • mangelnde Ladungssicherung
  • Nutzung durch nicht berechtigte Fahrer
  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften
  • grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Bei Diebstahl des Anhängers haftet der Kunde ebenfalls vollständig, es sei denn, er weist nach, dass:

  • der Anhänger ordnungsgemäß gesichert war und
  • ihn kein Verschulden am Diebstahl trifft.

Versicherungsleistungen werden auf den Schaden angerechnet, entbinden den Kunden jedoch nicht von seiner vertraglichen Haftung.
Nicht versicherte Schäden sowie Wertminderungen trägt der Kunde vollständig.

§ 11 Ortungssystem (GPS)

  1. Der Anhänger kann mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein.
  2. Die Ortung erfolgt ausschließlich zum Diebstahlschutz, zur Wiederbeschaffung und zur Sicherung der Eigentumsrechte des Vermieters.
  3. Eine dauerhafte Verhaltens- oder Leistungsüberwachung des Kunden findet nicht statt.
  4. Die Verarbeitung der Standortdaten erfolgt zweckgebunden und gemäß DSGVO.
  5. Mit Abschluss des Mietvertrages erklärt sich der Kunde mit dieser Maßnahme einverstanden.

§ 12 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet
und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters,
sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Waschanlage

AVIA Tankstelle Heiligenhafen

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten speziell für die Waschhalle und für sämtliche Fahrzeugwäschen und Zusatzleistungen in der Waschanlage der AVIA Tankstelle Heiligenhafen.

Mit der Einfahrt in die Waschanlage erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an.

Es werden die allgemeinen AGB ergänzt. 


§ 2 Allgemeine Nutzung

Die Nutzung der Waschanlage erfolgt auf eigene Verantwortung des Fahrzeughalters bzw. Fahrzeugführers unter Beachtung der Bedienhinweise an der Waschanlage sowie der Anweisungen unseres Personals.

Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

Der Betreiber ist berechtigt, Fahrzeuge von der Nutzung auszuschließen, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung für die Waschanlage bestehen oder Sicherheitsbedenken vorliegen.


§ 3 Voraussetzungen für die Fahrzeugwäsche

Vor der Einfahrt hat der Kunde eigenverantwortlich sicherzustellen, dass

  • das Fahrzeug für die Nutzung einer Portalwaschanlage geeignet ist,

  • sämtliche Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers eingehalten werden,

  • sich das Fahrzeug in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet,

  • keine losen, beschädigten oder unzureichend befestigten Fahrzeugteile vorhanden sind,

  • Fenster, Türen, Schiebedach und Kofferraum vollständig geschlossen sind,

  • Außenspiegel entsprechend den Herstellervorgaben eingeklappt oder in Waschposition gebracht wurden,

  • Antennen eingefahren oder entfernt wurden,

  • Scheibenwischer ausgeschaltet sind,

  • die automatische Scheibenwischerfunktion deaktiviert wurde,

  • Dachboxen, Fahrradträger, Heckträger, Skiträger sowie vergleichbare Aufbauten entfernt wurden, sofern diese nicht ausdrücklich für Portalwaschanlagen zugelassen sind,

  • lose Dekorationen, Magnetschilder oder sonstige Anbauteile entfernt wurden.

Cabriofahrzeuge dürfen ausschließlich mit vollständig geschlossenem und ordnungsgemäß verriegeltem Verdeck gewaschen werden. Die Vorgaben des Fahrzeugherstellers sind einzuhalten.

Bei Fahrzeugen mit Mattlack, Folierung, Sonderlackierung, Kameras, Sensoren oder sonstigen Sonderausstattungen hat der Kunde eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine Fahrzeugwäsche in einer Portalwaschanlage zulässig ist.


§ 4 Nicht geeignete Fahrzeuge

Von der Nutzung ausgeschlossen sind insbesondere Fahrzeuge,

  • deren Maße die zulässigen Anlagenabmessungen überschreiten,

  • mit nicht ausreichend befestigten Fahrzeugteilen,

  • mit erheblichen Vorschäden,

  • mit beschädigten Stoßfängern, Zierleisten oder Spiegeln,

  • mit offenen Ladeflächen oder ungesicherter Ladung,

  • deren Hersteller ausdrücklich von einer Portalwäsche abrät.

Im Zweifel entscheidet ausschließlich das Personal über die Zulassung zur Fahrzeugwäsche.


§ 5 Verhalten während der Fahrzeugwäsche

Während des Waschvorgangs sind die Bedienhinweise sowie sämtliche Anweisungen des Personals einzuhalten.

Insbesondere gilt:

  • Motor entsprechend den Anlagenhinweisen ausschalten oder den Anweisungen des Personals folgen.

  • Fahrzeug nicht lenken oder bremsen, sofern dies nicht ausdrücklich erforderlich ist.

  • Fahrzeug während des Waschvorgangs nicht verlassen.

  • Keine Türen oder Fenster öffnen.

  • Den Waschvorgang nicht eigenmächtig unterbrechen.

Bei einer technischen Störung ist im Fahrzeug zu verbleiben und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.


§ 6 Haftung

Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber ausschließlich für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung besteht insbesondere nicht für Schäden, die verursacht werden durch

  • bereits vorhandene Vorschäden,

  • ungeeignete oder nicht für Portalwaschanlagen freigegebene Fahrzeuge,

  • nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile,

  • nachträglich montierte oder nicht serienmäßige Fahrzeuganbauten,

  • Folgeschäden aufgrund vorhandener Materialermüdung,

  • die Nichtbeachtung der Bedienhinweise,

  • die Missachtung von Herstellerangaben,

  • unrichtige Angaben des Kunden zur Fahrzeugeignung,

soweit den Betreiber hierfür kein Verschulden trifft.

Die gesetzlichen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


§ 7 Reklamationen

Offensichtliche Schäden sind unverzüglich und grundsätzlich vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Personal anzuzeigen.

Später gemeldete Schäden können regelmäßig nicht mehr zuverlässig dem Waschvorgang zugeordnet werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

Zur Bearbeitung einer Reklamation kann der Betreiber Angaben zum Fahrzeug, Fotos, den Kassenbeleg sowie weitere erforderliche Informationen anfordern.


§ 8 Hausrecht und Sicherheit

Der Betreiber übt auf dem gesamten Betriebsgelände das Hausrecht aus.

Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

Bei Gefährdungen, Missbrauch oder Verstößen gegen diese Bedingungen kann die Nutzung der Waschanlage jederzeit untersagt werden.


§

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