§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über Anhänger zwischen dem Vermieter und dem Kunden im Rahmen des Anhängerverleihs.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt durch Buchung und Übergabe des Anhängers zustande.
Mit Abschluss des Mietvertrags erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
§ 3 Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
Eine Überschreitung der vereinbarten Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten entstehen.
§ 4 Übergabe und Zustand des Anhängers
- Der Anhänger wird dem Kunden in verkehrssicherem, betriebsfähigem und gereinigtem Zustand übergeben.
- Der Kunde bestätigt bei Übergabe:
- den ordnungsgemäßen Zustand des Anhängers ohne Schäden oder
- dass vorhandene Schäden bei Übergabe dokumentiert wurden.
- Unterlässt der Kunde die Dokumentation von Schäden bei Übergabe, gilt der Anhänger als schadenfrei übernommen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Anhänger vor Fahrtantritt eigenständig zu überprüfen.
§ 5 Nutzungspflichten des Kunden
- Der Anhänger darf ausschließlich bestimmungsgemäß, sachgerecht und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.
- Insbesondere verboten sind:
- Überladung,
- Weitervermietung,
- Nutzung durch nicht berechtigte Fahrer,
- Nutzung für motorsportliche, gewerbliche Schwerlast- oder nicht zulässige Zwecke.
- Der Kunde hat für eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung zu sorgen.
§ 6 Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet uneingeschränkt für:
- Schäden am Anhänger,
- Verlust,
- Diebstahl,
- unsachgemäße Nutzung,
- Bedienfehler,
- Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften.
- Die Haftung des Kunden besteht auch über die hinterlegte Kaution hinaus.
- Der Kunde haftet ebenfalls für Schäden, die durch Dritte entstehen, sofern diese den Anhänger mit Wissen oder Willen des Kunden nutzen.
Der Kunde stellt die rechtskonforme Nutzung der Anhänger und Beladung unter Berücksichtigung entsprechender Führerscheinklassen sicher.
§ 7 Kaution
- Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Anhängers eine Kaution zu verlangen.
- Die Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
- Eine Verrechnung der Kaution mit Schadensersatzansprüchen ist zulässig.
- Reichen Kaution und Versicherungsleistungen nicht aus, bleibt der Kunde zur vollständigen Schadensbegleichung verpflichtet.
§ 8 Schäden und Unfall
- Schäden oder Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, anzuzeigen.
- Bei Unfällen ist der Kunde verpflichtet:
- die Polizei zu informieren,
- einen Unfallbericht zu erstellen,
- keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben.
- Unterlässt der Kunde diese Pflichten, haftet er für daraus entstehende Nachteile.
§ 9 Rückgabe des Anhängers
- Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und im übernommenen Zustand (abzüglich normaler Abnutzung) zurückzugeben.
- Mehrverschmutzungen oder Beschädigungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 10 Versicherung
Sofern eine Versicherung besteht, entbindet diese den Kunden nicht von seiner Haftung.
Selbstbeteiligungen sowie nicht versicherte Schäden trägt der Kunde vollständig.
§ 11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Nutzungsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.