§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Anhänger zwischen dem Vermieter und dem Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt durch Buchung und Übergabe des Anhängers zustande.
Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
§ 3 Mietdauer und verspätete Rückgabe
Die Mietdauer ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Erfolgt die Rückgabe mehr als 15 Minuten nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit, wird eine pauschalierte Nutzungsentschädigung in Höhe von 29 € berechnet.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Übergabe und Zustand des Anhängers
- Der Anhänger wird in verkehrssicherem, betriebsfähigem und gereinigtem Zustand übergeben.
- Der Kunde hatte ausreichend Gelegenheit, den Anhänger vor Übernahme zu prüfen.
-
Der Kunde bestätigt bei Übergabe
- den ordnungsgemäßen, schadenfreien Zustand oder
- dass vorhandene Schäden dokumentiert wurden.
- Unterlässt der Kunde die Dokumentation erkennbarer Schäden, gilt der Anhänger als schadenfrei übernommen.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt eine eigenständige Sicherheitskontrolle durchzuführen.
§ 5 Nutzungspflichten des Kunden
- Der Anhänger darf ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.
-
Untersagt sind insbesondere:
- Überladung
- mangelhafte oder fehlende Ladungssicherung
- Weitervermietung oder Überlassung an Dritte
- Nutzung durch nicht berechtigte Fahrer
- motorsportliche Nutzung
- gewerbliche Schwerlastnutzung außerhalb der Zulassung
-
Der Kunde bestätigt:
- im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Gespann zu sein
- dass das eingesetzte Zugfahrzeug technisch geeignet und für die Anhängelast zugelassen ist
§ 6 Haftung des Kunden
-
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden am Anhänger, die während der Mietzeit entstehen und auf unsachgemäße Nutzung,
Bedienfehler, Überladung, mangelhafte Ladungssicherung, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder sonstige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.
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Der Kunde haftet ebenfalls für Verlust, Diebstahl sowie für Schäden, die durch Dritte entstehen,
sofern diese den Anhänger mit Wissen oder Willen des Kunden nutzen.
- Die Haftung des Kunden besteht auch über die hinterlegte Kaution hinaus.
-
Nicht umfasst sind ausschließlich Schäden, die nachweislich auf einen bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel des Anhängers zurückzuführen sind.
§ 7 Kaution
- Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Anhängers eine Kaution zu verlangen.
- Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
- Eine Verrechnung der Kaution mit Schadensersatzansprüchen ist zulässig.
-
Reichen Kaution und ggf. Versicherungsleistungen nicht aus, bleibt der Kunde zur vollständigen Schadensbegleichung verpflichtet.
§ 8 Schäden und Unfall
- Schäden oder Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, anzuzeigen.
-
Bei Unfällen ist der Kunde verpflichtet:
- unverzüglich die Polizei zu verständigen
- einen Unfallbericht zu erstellen
- keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben
-
Unterlässt der Kunde diese Pflichten, haftet er für daraus entstehende Nachteile und Folgeschäden.
§ 9 Rückgabe des Anhängers
Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und im übernommenen Zustand
(abzüglich normaler Abnutzung) zurückzugeben.
Mehrverschmutzungen, Beschädigungen oder fehlendes Zubehör werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 10 Versicherung
Für den Anhänger besteht eine Haftpflicht- und ggf. Kaskoversicherung.
Unabhängig vom Bestehen einer Versicherung haftet der Kunde wirtschaftlich für sämtliche während der Mietzeit entstehenden Schäden am Anhänger.
Im Schadensfall trägt der Kunde mindestens eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Schadensereignis.
Der Kunde haftet vollständig, auch über eine bestehende Versicherung oder Selbstbeteiligung hinaus, insbesondere bei Schäden durch:
- vertragswidrige Nutzung
- Überladung
- mangelnde Ladungssicherung
- Nutzung durch nicht berechtigte Fahrer
- Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften
- grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Bei Diebstahl des Anhängers haftet der Kunde ebenfalls vollständig, es sei denn, er weist nach, dass:
- der Anhänger ordnungsgemäß gesichert war und
- ihn kein Verschulden am Diebstahl trifft.
Versicherungsleistungen werden auf den Schaden angerechnet, entbinden den Kunden jedoch nicht von seiner vertraglichen Haftung.
Nicht versicherte Schäden sowie Wertminderungen trägt der Kunde vollständig.
§ 11 Ortungssystem (GPS)
- Der Anhänger kann mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein.
-
Die Ortung erfolgt ausschließlich zum Diebstahlschutz, zur Wiederbeschaffung und zur Sicherung der Eigentumsrechte des Vermieters.
- Eine dauerhafte Verhaltens- oder Leistungsüberwachung des Kunden findet nicht statt.
- Die Verarbeitung der Standortdaten erfolgt zweckgebunden und gemäß DSGVO.
- Mit Abschluss des Mietvertrages erklärt sich der Kunde mit dieser Maßnahme einverstanden.
§ 12 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet
und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters,
sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.